Santa Augsburg

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Buchung künstlerischer Dienstleistungen (Nikolaus- & Weihnachtsmannauftritte)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über termingebundene künstlerische Dienstleistungen als Nikolaus und Weihnachtsmann zwischen dem Dienstleister Nikolaus und Weihnachtsmann Augsburg, Inh. Tim Afanasyev, Karlsbader Str. 15, 86169 Augsburg (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden.
  2. Kunde im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

§ 2 Vertragsanbahnung, Fristen & Vertragsschluss

  1. Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website oder auf Online-Portalen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar.
  2. Der Kunde kann über das Online-Formular der Website oder per E-Mail eine unverbindliche Buchungsanfrage für einen spezifischen Termin stellen. Der Anbieter prüft die Verfügbarkeit und übersendet dem Kunden ein konkretes Angebot nebst einem Überweisungslink für eine Anzahlung.
  3. 24-Stunden-Reservierung: Der im Angebot angefragte Wunschtermin wird für den Kunden ab Absendung des Angebots für einen Zeitraum von maximal 24 Stunden unverbindlich reserviert.
  4. Vertragsschluss: Der Dienstleistungsvertrag kommt erst und exakt in dem Moment rechtlich bindend zustande, in dem die vereinbarte Anzahlung erfolgreich auf dem Konto des Anbieters eingeht (Zahlungseingang innerhalb der 24-Stunden-Frist). Geht die Anzahlung verspätet ein, besteht kein Anspruch auf den ursprünglichen Wunschtermin; der Anbieter wird sich jedoch um einen Alternativtermin bemühen.

§ 3 Zahlungsbedingungen & Stornierung (Fristen & Kompensation)

  1. Das im Angebot ausgewiesene Honorar versteht sich als Endpreis und beinhaltet bereits alle anfallenden Fahrtkosten des Anbieters zum vereinbarten Veranstaltungsort.
  2. Mit Zustandekommen des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von ca. 20 % des Gesamthonorars (der genaue Betrag wird im Angebot fixiert) fällig. Die Anzahlung wird vom Gesamtpreis des Auftritts abgezogen. Der verbleibende Restbetrag ist gemäß den im Angebot genannten Bedingungen zu begleichen.
  3. Stornierungsregelungen & Einbehalt der Anzahlung: Die Anzahlung dient der verbindlichen Terminreservierung. Sagt der Kunde den gebuchten Auftritt ab, gelten folgende Fristen:
    • Kurzfristige Stornierung (weniger als 2 Wochen vor dem Termin): Erfolgt die Absage durch den Kunden später als 14 Tage vor dem vereinbarten Auftrittstermin, kann der Anbieter aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr gewährleisten, einen adäquaten Ersatzauftrag für den blockierten Zeitraum zu finden. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung (ca. 20 % des Honorars) als pauschalierte Kompensation (Schadensersatz für den blockierten Termin) vom Anbieter einbehalten und nicht zurückerstattet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Anzahlung entstanden ist.
    • Rechtzeitige Stornierung (2 Wochen oder länger vor dem Termin): Sagt der Kunde den Auftritt bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Auftrittstermin ab, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der geleisteten Anzahlung an den Kunden.
  4. Über die Einbehaltung der Anzahlung bei kurzfristigen Absagen hinausgehende Stornogebühren werden vom Anbieter nicht erhoben.

§ 4 Gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB)

  1. Bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. über das Online-Formular der Website oder per E-Mail-Kommunikation) geschlossen werden, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Ausschluss des Widerrufsrechts: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da es sich bei der Buchung des Nikolaus- oder Weihnachtsmannauftritts um eine solche termingebundene Dienstleistung zur Freizeitgestaltung handelt, ist das gesetzliche Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung nach dem Zustandekommen des Vertrages (erfolgte Anzahlung) nicht widerrufen.

§ 5 Frühbucherrabatte & Aktionsbedingungen

  1. Der Anbieter gewährt für Buchungen innerhalb eines Kalenderjahres zeitlich gestaffelte Frühbucher-Rabattaktionen. Die genauen Rabattkonditionen ergeben sich aus den jeweiligen aktuellen Aktionsbeschreibungen auf der Website oder im individuellen Angebot.
  2. Frühbuchung Phase 1 (bis einschließlich 31. Oktober): Der jeweilige Rabatt für diese Phase wird nur dann gewährt, wenn die verbindliche Buchung (Vertragsschluss durch Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Anbieters) spätestens bis zum 31.10. des laufenden Jahres vollständig vollzogen ist.
  3. Frühbuchung Phase 2 (01. November bis 30. November): Der geänderte Rabatt für diese Phase wird nur dann gewährt, wenn die verbindliche Buchung im Zeitraum vom 01.11. bis spätestens zum 30.11. des laufenden Jahres vollständig vollzogen ist.
  4. Maßgeblich für das Gewähren jeglicher Rabatte ist der tatsächliche, rechtzeitige Geldeingang der Anzahlung innerhalb des jeweiligen Aktionszeitraums. Geht die Anzahlung nach Ablauf der jeweiligen Frist ein, verfällt der Anspruch auf den Rabatt und es gilt das reguläre Honorar.

§ 6 Pflichten des Kunden & Haftungsbegrenzung (Geschenkübergabe)

  1. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die durch den Darsteller zu übergebenden Geschenke rechtzeitig, unbemerkt von den anwesenden Kindern und gut zugänglich vor Beginn des Auftritts an den Darsteller übergeben werden.
  2. Der Anbieter und die eingesetzten Darsteller übernehmen keine Haftung für die Beschaffenheit, die Sicherheit, die Funktion oder die Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Geschenke sowie für den Inhalt der Geschenksäcke. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen (Darsteller) beruhen, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Höhere Gewalt, Krankheit & Allgemeine Haftungsbegrenzung

  1. Im Falle einer plötzlichen schweren Erkrankung des Darstellers, akuten Stimmverlusts, eines unverschuldeten schweren Verkehrsunfalls auf der Anfahrt oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung unmöglich machen, wird der Vertrag aufgelöst.
  2. In diesen Fällen entfallen gegenseitige Ansprüche auf Leistung oder Schadensersatz, es sei denn, die Unmöglichkeit wurde vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, kostenlosen Ersatz zu beschaffen. Der Anbieter zahlt dem Kunden die bereits geleistete Anzahlung unverzüglich und vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  3. Allgemeine Haftungsbegrenzung: Für andere als die in den vorstehenden Absätzen genannten Fälle haftet der Anbieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Verbot der geltungserhaltenden Reduktion beachten).